Der Pfarrgemeinderat Christkönig ist das von der Pfarrei gewählte Gremium, in dem mit dem Pfarrer anstehende Fragen des Pfarr- und Gemeindelebens besprochen werden. Die Arbeit geschieht im wesentlichen in den einzelnen Sachausschüssen. Hier werden konkrete Fragen erörtert, Beschlüsse gefasst und in das Gesamtgremium des Pfarrgemeinderats eingebracht. Der Pfarrgemeinderat ist für vier Jahre gewählt.
Wesentliche Aufgabe des PGR ist es auch, die Lebendigkeit unserer Pfarrei zu forcieren und beides zu verbinden: Glaube und Leben! Der vielfältige und kompetente Dienst unserer Rätinnen und Räte zeigt hier auch die Mitwirkungsbereitschaft aller am Aufbau des Reiches Gottes in Christkönig. Nicht der Pfarrer ist Gemeinde, sondern jeder und jede Getaufte/r!
Die Vorstandschaft unseres PGR bilden:
Mitglieder: